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Tel. +43 512 566610
Fax +43 512 581767

 

Chronik Geschichte Tirol


Von Meinhard II
bis Maximilian I

MEINHARD II (1258 - 1295), dem es gelungen war, die gefürstete Grafschaft TIROL zu festigen, war ein überaus kluger Landesherr. Er schuf für die Grafschaft eine für da-malige Zeiten überaus moderne Gerichtsverfassung. Das gesamte Land wurde in Ge-richtssprengel eingeteilt, die nicht nur die Aufgabe der Rechtsprechung, sondern auch der Verwaltung inne hatten, damit wurde ein Instrumentarium geschaffen, auf dem in den nachfolgenden Jahren die TIROLER Landesverteidigung im Sinne einer Miliz fußte. Ursprünglich war der Adel mit einer gewissen Anzahl von Gefolgsleuten verpflichtet, für den Landesherrn die Grenzen zu verteidigen. Ebenso wurden die Gefolgsleute, oder auch Knechte wie sie genannt wurden, die den Klöstern unterstanden, herangezogen. Aber immer mehr ging die Landesverteidigung auf die freien Bauern und die Bürger in den Städten über. In der Urkunde von BOZEN aus dem Jahre 1290 findenwir, dass die Bürger von BOZEN zum Kriegsdienst und zur Heerfahrt für den Landesfürsten verpflichtet wurden. Die freien Bauern und Bürger waren nach Gerichtssprengel formiert, und hatten eine gewisse Anzahl von Fähnlein zu stellen. Ein Fähnlein hatte eine Stärke von 50 bis 100 Mann, und wurde von einem Leutnant geführt. Der Name Fähnlein ist sicherlich dar-auf zurückzuführen, da diesem Haufen eine Fahne vorausgetragen wurde. Für Kriegsdienste, die dem Landesherrn geleistet wurden, wurden Steuernachlässe gewährt. Bereits im Jahre 1302/1303 kann ein solcher Steuernachlaß für THAUR und HALL, sowie auch für andere Gerichte nachgewiesen werden, da diese an Kriegszügen des Landesherrn an der Südgrenze teilgenommen haben.
Als das Land TIROL aus freien Stücken im Jahre 1363 nach dem Aussterben der Grafen von GÖRZ/TIROL zu ÖSTERREICH kam, wurden die Habsburger die Landesherrn, nachdem diese den großen Freiheitsbrief vom Jahre 1342 aufs neue beschworen hatten. Die Bayern wollten sich dieser Entscheidung der Stände TIROLS nicht beugen und fielen in den Jahren 1365 und 1368 in das Land ein. Wie eine Urkunde der damaligen Zeit weist, wurden nicht nur die Edlen und Ritter, sondern auch die Bürger der Städte "zu Roß und zu Fuß", und anderes großes Volk aus den Gerichten des Landes aufgeboten.schlacht
Aber bereits LEOPOLD III verließ sich immer mehr auf die Adeligen und Ritterknech-ten. Wie fehl diese Entwicklung war, zeigt die Schlacht bei SEMPACH 1386, in der das Ritterheer vernichtend geschlagen wurde, und LEOPOLD III selbst den Tod fand. Bereits FRIEDRICH IV, genannt FRIEDL mit der leeren Tasche, besann sich wieder, und erließ 1406 die LANDESFREIHEIT, worin die Wehrpflicht der freien Bauern und Bürger der Städte gegliedert nach Gerichten, eine ständige Einrichtung sein sollte.
Nach dem Konzil von KONSTANZ erließ er im Jahre 1424 einen Landtagsbescheid, wonach die gemeine Landschaft, Städte, Märkte, Täler und Gerichte gegen die STAR-KENBERGER aufgeboten wurden. Mit diesem Aufgebot brach er die Macht der STARKENBERGER.
1474 wurde das Land in vier VIERTEL eingeteilt. Jedes Viertel hatte eine Anzahl von Gerichten, und diese eine gewisse Anzahl von Fähnlein zu stellen.
Jedes Viertel wurde von einem Hauptmann angeführt, der somit Viertelhauptmann genannt wurde. Man könnte diesen Viertelhauptmann mit einem Regimentskommandanten des 20. Jahrhundert vergleichen.
Otto STOLZ schreibt in seinem Buch "Wehrverfassung und Schützenwesen in TIROL":

"Die Mannschaft, die nach den Gerichten zur Wehr im engeren Heimatbereich, oder auch zum Zug an entferntere Landesgrenzen aufgeboten wurde, bildete einen eigenen militärischen Verband, dessen innere Stärke und Korpsgeist im Gefühl der Nachbarschaft der dauernden Lebens-, Siedlungs- und Arbeitsgemeinschaft wurzelte. Gefühle, die sich auch im Sturm der Schlacht bewähren konnten."

In den Weisthümern, die im 15. und 16. Jahrhundert alte Gewohnheitsrechte aufzeichne-ten, finden wir für das TIROLER OBERLAND : "Auf allgemein Landschrei soll man auf sein Freie und Eigenleute." Unter Landschrei verstand man den überall hin verbreiteten Ruf, dass das Land in Gefahr sei. Im Jahre 1487 ist das erste Mal in einer Ordnung von BOZEN der Begriff "Kreidfeuer" zu finden. Dieser Ausdruck kommt von kreien = schreien und bedeutet, dass sich die Mannschaft bei Feindes - Feuer - und Wassernot an einem bestimmten Platz zu sammeln habe. Eine ganz einfache "Mobilmachung", die man sogar noch im 20. Jahrhundert kennt.

Bereits im 13. Jahrhundert finden wir, dass Bauern eigene Wehren und Waffen besaßen, sowohl für ihren eigenen Schutz auf den einsamen Höfen, wie auch bei der Versammlung ihrer Gemeinde und bei Gericht. Der alte Ausdruck für die Waffenrüstung war "HERGE-WETE". Verloren hat man das Recht des Waffentragens, wenn man sich eines Verbrechens schuldig machte.schlacht

Seit dem großen Freiheitsbrief des Jahres 1342 haben sich die Stände TIROLS : BÜR-GER, BAUERN, GEISTLICHKEIT und ADEL als gesetzgebende Körperschaft immer mehr konsolidiert. Sie drängten SIEGMUND den Münzreichen, der als Burgenbauer von TIROL (Siegmundslust, Siegmundskron, Siegmundsschloß, Siegmundsfreud, Sieg-mundsried und Siegmundseck) in die Geschichte eingegangen ist, infolge seiner aufwen-digen Hofführung und seiner unglücklichen Kriege mit VENEDIG zu Gunsten von MAXIMILIAN zur Abdankung.

1496 erhält das Gericht LANDECK sein eigenes Banner, da sich die Mannschaft in der Schlacht bei CALLIANO 1487 besonders bewährt hatte. Feldobrist GAUDENZ von MATSCH hatte diese Mannschaft besonders belobt (Tir LA Ibk Urkunde II 7843 vom 19. Juli 1487).

1499 wurde erstmals vom Landesherrn MAXIMILIAN eine Feldordnung, oder Artikel-brief, wie diese Urkunde hieß, erlassen. Darin wurde festgelegt :
- Die Pflichten der Kriegsleute wurden eingehend bestimmt
- Die Zuzugspflicht der Stände näher festgelegt
- Die Landschaft soll 4000 Mann zwei Monate aufstellen und der
Landesfürst wirbt weitere 4000 Mann an
- Im dritten Monat soll der Landesfürst auch die 4000 Mann der
Landschaft mit Sold, Verpflegung und Ausrüstung versehen


Im bayrischen Erbfolgekrieg 1504, in welchem MAXIMILIAN KUFSTEIN, RATTEN-BERG und KITZBÜHEL dem Land TIROL einverleibte, stellten die Gerichte und Städte insgesamt 2972 Knechte (Wehrhafte).

Im Kriege mit VENEDIG 1508 sind zwei Organisationsformen feststellbar, nämlich SÖLDNER, welche vom Landesherrn angeworben wurden, und die Aufgebote der Gerichte und Städte. Das Landlibell wird in einem eigenen Abschnitt behandelt. Um die Mannschaften für die Zuzüge des Landlibells aufzubringen, wurde 1519 ein LAND-TAGSBESCHEID erlassen, nach welchem die Viertelhauptleute in den einzelnen Lan-desvierteln Musterungen abzuhalten hatten, um die wehrhaften Leute "vorzunehmen", und darüber Verzeichnisse anzulegen.

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