
Das Ländliche
Es wurde von Kaiser MAXIMILIAN I im Einvernehmen mit den Ständen TIROLS erlassen, und war von verfassungsrechtlicher Bedeutung bis Ende der Monarchie im Jahre 1918. Historiker wie JÄGER und EGGER bezeichneten das Landlibell als das "beste Muster eines Landwehrsystems", oder gar als das "Palladium des Freiheitssinnes des Mutes und der Tapferkeit der TIROLER", oder als das Fundamentalgesetz, das dem TIROLER VOLKE auf Jahrhunderte das Gepräge eines Charakters, seiner Vaterlandsliebe und Treue gegen den angestammten Landesherrn gegeben hat. Im Landlibell wurden die Bestimmungen der Landesfreiheit vom Jahre 1406, sowie in Weisthümern aufgezeichnete Gewohnheitsrechte in Bezug der Landesverteidigung näher bestimmt. Eine neue Regelung war auch notwendig geworden, da TIROL größer wurde.
Im Jahre 1500 kam die Herrschaft LIENZ und das PUSTERTAL, und 1504 KUFSTEIN, RATTENBERG und KITZBÜHEL zu TIROL
Die Landesverteidigung TIROLS wird durch 4 Aufgebote zu 5000, 10.000, 15.000 und 20.000 Mann sichergestellt. Es wurde darin auch die Zahl der RAISIGEN festgelegt. Als Beispiel darf ich das Aufgebot zu 5000 Mann auflisten :
Stifter und Adelige 1800
Städte und Gerichte 2400
Pustertal und Lienz 500
Unterinntal (= Kufstein, Rattenberg, Kitzbühel) 300
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SUMME 5000
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Weiters wurde festgelegt :
- Die Mannschaft hat nur bis an die Gemerke oder Konfinien des Landes auszurücken
- Das Aufgebot des Sturmes bei Glockenstreich : bei Gefahr im Verzuge haben alle, die
nach ihrem Alter zur Wehre geschickt werden können, auszurücken
- Für Ausrüstung und Verpflegung kommt der Landesherr auf
- Für den Sold die Landschaft; ein Fuhrknecht hat im Monat 4 fl zu erhalten
- Der Auszug hat nur einen Monat zu dauern
- Sollte sie der Landesherr länger brauchen, hat er sie gleich anderen Dienstleuten, nämlich freiwillig gegen Sold, zu halten
- Der Landesherr gelobte, dass er nur mit Zustimmung der Landstände einen Krieg beginnen wolle, der durch TIROL geführt werde
- Die Hochstifte BRIXEN und TRIENT werden ausdrücklich von der Heerespflicht des
Reiches entbunden, da sie dauernd zum Auszug mit dem Land TIROL verpflichtet sind.
(Der deutsche Reichstag hat diesen Punkt, da BRIXEN und TRIENT reichsunmittelbare Fürstentümer waren, erst im Jahre 1548 anerkannt)
- Sollte ein Wehrhafter der Aufforderung zum Zuzug nicht nach kommen, so ist er des Landes zu verweisen.
Die Grenzbefestigungen.
Bereits das Landlibell vom Jahre 1511 befaßte sich eindringlich mit den Landesbefestigungen und bestimmt: die Gebäude an den Granitzen (Grenzen) des Landes oder Landgebäu - das sind Schlösser und Klausen - sollten besichtigt und angeschlagen, befestigt und gebaut (d.h verstärkt und instand gehalten) werden, damit das gemeine Land (das Land als Wohnsitz aller Einwohner) vor Überfall und Vergewaltigung des Feindes behütet werde.
In einem "Ratschlag und Memorial" vom Jahre 1552 wurden die Besatzungen für die Grenzfesten festgelegt:
REIF (RIVA): im Schloß 25, in der Bastei 12 Mann, und 2 gute Büchsenmacher in der Stadt, ein Fähnlein, im Schloß TENN 20, und im Schloß PENEDE 25 Mann.
ROVEREIT (ROVERETO): 20 Hakenbüchsen
Schloß STEIN am GALLIAN
(CALLIANO nördl ROVERETO): 24 Mann und ein ganzes Fähnlein
VALZUGAN (VALZUGANA): 3 Fähnlein
TONALEPASS: 400 Stiftsleute aus dem Stift TRIENT
PRIMÄR (PRIMIORE): Ist im Fall der Not mit 200 Mann zu besetzen
ERNBERG (bei REUTTE):Soll man besser ausbauen
PLINTSEE (BLINDSEE - FERNPASS): wo die alte und die neue Landesstraße zusammenstoßen, ist ein Lager und eine Schanz für 3000 bis 4000 Mann, und ein Bollwerk, oder eine Bastei für 300 Hakenschützen anzulegen. Bei einem gewaltigen Angriff sollen die Dörfer mit all ihrem Vieh hinter dieses Bollwerk, und hinter den Fern flüchten.
Auf Paß bei SEEFELD: Man soll Klausen errichten. (Die Festung PORTA CLAUDIA bei Scharnitz war zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebaut)
KUFSTEIN: Für den weitläufigsten Paß nahe Bayern braucht man viel Mann. Aber wenn Schloß, die Stadt und der Zellerberg noch ausgebaut wird, so kann man dort großen Widerstand leisten
Die Festung SCHARNITZ wurde erst im 18. Jahrhundert PORTA CLAUDIA genannt. Die Feste ERNBERG wurde 1632 erweitert, und eine Fortifikation am Falkenberg errichtet, diese wurde bereits nach der Erbauung FORT CLAUDIA genannt
In einem Buch verfaßt vom Landobrist Josef Anton von CAZAN im Jahre 1737 über die TIROLISCHE Landesdefension, wird angeregt :
Die Fortifikationen so einzurichten, daß sich die Besatzung nach allen Seiten wehren, halten und dem Feind Abbruch tun könne. Wären 1703 die Landpässe auch rückwärts fortifiziert gewesen, so hätten die bayrischen und französischen Armeen nicht so leicht aus dem Land retirieren (sich zurückziehen) können.
Kaiser JOSEF II verfügte im Jahre 1782 die Auflassung aller Festungen in TIROL bis auf KUFSTEIN.
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