
Von Leopold I bis Andreas Hofer, Oberkommandant von Tirol
Da sich die TIROLER im bayrischen Rummel 1703 sehr gut geschlagen hatten, und den Scharfschützen besondere Erfolge glückten, erließ LEOPOLD I die Zuzugsordnung von 1704, um allen diesen Aspekten gerecht zu werden. Bereits 1703 wurde die erste stehen-de Truppe aus Angeworbenen (nämlich das TIROLER Landbataillon) aufgestellt. Diese Zu-zugsordnung besagt, dass neben den kaiserlichen Truppen und der Landmiliz 12 Kompanien Scharf- und Scheibenschützen aufzustellen seien. Zu damaligen Zeit bestand in TIROL an kaiserlichen Truppen :
- die regulierte in TIROL stehende Mannschaft
- die regulierte Miliz
- die regulierte Soldatesca
Die Landmiliz, gegliedert in 4 Regimenter, war ab sofort vier Jahre dienstpflichtig, alle zwei Jahre sollen 50 % der Mannschaft ausgewechselt werden. Die Gewehre werden den Militioten mitgegeben, damit diese in den Rüstkammern nicht verrosten. Diese Landmiliz war wie-derum nur zum Exerzieren, für Übungen und dem Zuzug verpflichtet. Weiters wurde in jedem Regiment eine eigene Leibkompanie für den Obristen bestimmt.
Dazu kamen noch die von der Landschaft aufgestellten Schützen, die ebenfalls, wenn Gefahr im Verzuge war, zum Schutz der Grenzen auszurücken hatten.
Der "STURM", das sind alle wehrhaften Männer, die nicht in der Landmiliz eingeteilt waren, soll ab sofort Landsturm oder Glocken-streich heißen. Die Abteilungen aus den Städten mit eigener Gerichtsbarkeit werden an sofort in "STADTMILIZ" umbenannt. Ab dem Jahre 1796 hießen diese Stadtgarde, ab 1808 als TIROL zu BAYERN gehörte und SÜDBAYERN genannt wurde - BÜRGERMILIZ, und ab dem Jahre 1815 freiwilliges Bürgerkorps. Diese Abteilungen wurden größtenteils zur Verteidigung der Städte herangezogen.
In der Zwischenzeit wurden die 12 Kompanien Scharf - und Scheibenschützen aufgestellt, wie es das kaiserliche Patent vom Jahre 1714 anordnete, dass die Scheibenschützen in einem Scheibenschützenregiment zusammenzufassen sind.
Die kaiserliche Verordnung von 1799 und 1802 stimmen dem Inhalt nach ziemlich über-ein. Neuerungen sind wie folgt :
Die Landmiliz wird nun auch Zuzugs - und Landesverteidigungsmannschaft genannt. Die alte Gliederung der Landmilizregimenter wird aufgelassen. Diese Regimenter werden in zwei Bataillone zu je 6 Kompanien umgegliedert. Ebenso wird eine Instruktion für die TI-ROLER Landesschützen erlassen.
Der Bezirks - und Landsturm wurde mit der kaiserlichen Verordnung aus dem Jahre 1805 neu geregelt. Alle Wehrhaften, die nicht in die Landmiliz eingeteilt wurden, waren vom 18. bis zum 60. Lebensjahr verpflichtet beim Landsturm auszurücken. Dieser Landsturm, oder auch "STURMMASSA", wie er genannt wurde, ist in Kompanien zu je 120 bis 160 Mann einzuteilen. Der Landsturm wählt die Offiziere und Unteroffiziere selbst. Sollte es Mannschaften geben, welche keine Feuergewehre haben, so sind diese mit Spießen und Morgensternen auszurüsten. Diese STURMMASSA bekam Verpflegung, aber keinen Sold, da sie ja nur wenige Tage unter Waffen stand. Als sich das TIROLER Volk unter Andreas HOFER gegen die BAYERN erhob, hatte er das Volk im Namen Kaiser FRANZ (auf Grund früher bestehender Zuzugsordnungen) aufgeboten. Das Auf-gebot wurde nicht mehr Landmiliz, sondern Schützen -, Landesschützen - oder Landesverteidigungskompanien genannt.
Weiters bot HOFER die Landmiliz, oder auch STURMMASSA genannt, auf. Die Bewaffnung der Schützen bestand aus eigenen Gewehren, oder auch Armeegewehren.
Der Landsturm war mit Picken, gerade aufgesetzten Sensen und Morgensternen ausgerüstet. Bajonette hatten die Schützen keine. Den Nahkampf führten sie mit dem Gewehrkolben durch. Als Bekleidung trugen sie die bäuerliche Tracht. In NORDTIROL konnten so 170 Kompanien, gegliedert nach Gerichten und teilweise nach Gemeinden, aufgebracht werden. Eine Kompanie hatte eineStärke von 100 bis 200 Mann. SÜDTIROL brachte min-destens gleichviele auf. In den Freiheitskriegen hat TIROL somit 36.000 Schützen und 40.000 Mann Landsturm gestellt. Als Tote waren von 1796 bis 1813 über 2000 Mann zu beklagen.

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