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Die Schützenschnur
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 (c) BTSK
Seit vielen Jahrzehnten ist die Schützenschnur eine Auszeichnung für Schießleistungen im Schützenwesen. Ursprünglich übernommen von den Kaiserjägern und dem regulären Militär der KK-Armee, ist sie heute integraler Bestandteil der Schützentradition in Tirol.

Auszug aus der Schießordnung
(Beschluss des a.o. Bundesausschusses vom 9. 10. 1994)

1. Die Schützenschnur
a) Die Schützenschnur wird vom Bund der Tiroler Schützenkompanien in der altösterreichischen Form herausgegeben.

b) Die Berechtigung zum Erwerb und zum Tragen der Schützenschnur ist nur aktiven Mitgliedern (das sind Schützen und Marketenderinnen, die auch tatsächlich mit der Kompanie ausrücken) einer Schützenkompanie des Bundes der Tiroler Schützenkompanien vorbehalten, die im jeweiligen Kalenderjahr zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr (nur Luftgewehr) oder älter (auch Kleinkaliber) sind. Die Schützenschnur ist nicht übertragbar.

c) Sie darf nur zur Tracht, einheitlich an der linken Brustseite getragen werden. Anbringung: Die große Schlaufe an einem Knopf (bei Grün und Silber - Silberknopf, bei Gold - Goldknopf) auf der linken Schulter befestigt, langes Ende der Schnur ungefähr auf halber Höhe auf der Innenseite des Schützenrockes befestigt

 

Schießordnung 3/2009  ~ 120K

Eingabe für die Schützenschnur ~ 250K
 

Autor: Röck Hartwig