Auszug aus der Schießordnung
(Beschluss des a.o. Bundesausschusses vom 9. 10. 1994)
1. Die Schützenschnur
a) Die Schützenschnur wird vom Bund der Tiroler Schützenkompanien in der altösterreichischen Form herausgegeben.
b) Die Berechtigung zum Erwerb und zum Tragen der Schützenschnur ist nur aktiven Mitgliedern (das sind Schützen und Marketenderinnen, die auch tatsächlich mit der Kompanie ausrücken) einer Schützenkompanie des Bundes der Tiroler Schützenkompanien vorbehalten, die im jeweiligen Kalenderjahr zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr (nur Luftgewehr) oder älter (auch Kleinkaliber) sind. Die Schützenschnur ist nicht übertragbar.
c) Sie darf nur zur Tracht, einheitlich an der linken Brustseite getragen werden. Anbringung: Die große Schlaufe an einem Knopf (bei Grün und Silber - Silberknopf, bei Gold - Goldknopf) auf der linken Schulter befestigt, langes Ende der Schnur ungefähr auf halber Höhe auf der Innenseite des Schützenrockes befestigt
