1. Zweck der Auszeichnung:
Das Ehrenzeichen der Tiroler Jungschützen des BTSK wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um das Tiroler Jungschützenwesen außerordentliche Verdienste erworben haben.
2. Das Ehrenzeichen der Tiroler Jungschützen wird in drei Stufen, und zwar in Bronze, Silber oder Gold verliehen.
3. Mindestdienstzeiten für die Verleihung der einzelnen Ehrenzeichen an aktive Jungschützenbetreuer auf Kompanieebene (mit Bronze beginnend): Bronze: 5 Jahre - Silber: 10 Jahre - Gold: 20 Jahre Das Verdienstzeichen in Gold kann unabhängig der vorgenannten Mindestdienstzeiten an Jungschützenbetreuer verliehen werden, die sich mindestens 3 Jahre über die Kompanie hinaus (z.B. Bezirk, Talschaft, Bataillon, Regiment, Viertel) besondere Verdienste um das Tiroler Jungschützenwesen erworben haben.
4. Die Beschlussfassung über die Verleihung eines Ehrenzeichens der Tiroler Jungschützen obliegt der Bundesleitung. Die schriftlichen Anträge sind über Vorschlag der Kompanie, des Bataillons (Talschaft, Bezirk) oder Regiments über den jeweiligen Bataillons-, Bezirks-, Talschafts- oder Regimentskommandanten bzw. von Mitgliedern der Bundesleitung mindestens ein Monat vor dem beabsichtigten Verleihungstermin bei der Bundesgeschäftsführung einzubringen. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
5. Die Verleihung soll in würdiger Form und in festlichem Rahmen durch den Kompanie-, Bataillons-, Talschafts-, Bezirks-, Regimentskommandanten oder Landesjungschützenbetreuer erfolgen. Erfolgt der Antrag durch ein Mitglied der Bundesleitung, ist die Verleihung durch die Bundesleitung oder einen durch sie Beauftragten durchzuführen.
(Beschluss der Bundesleitung vom 31. 7. 1963, zuletzt ergänzt durch den Bundesausschuss vom 18. 3. 2006)
Richtlinien zur Vergabe von Verdienstmedaillen
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