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Information zur Registrierung von Schützengewehren!
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Gemäß den Bestimmungen des Österreichischen Waffengesetzes sind Schusswaffen der Kategorie C und D seit dem 1. Oktober 2012 im Zentralen Waffenregister (ZWR) zu erfassen.
Darunter fallen zum Großteil auch unsere Schützengewehre.

Die Rückerfassungen von Schusswaffen der Kategorie C müssen bis 30. Juni 2014 durchgeführt sein.
Ab diesem Zeitpunkt sind die früheren Waffenmeldungen unzureichend.
Diese sogenannte Erstdatenerfassung kann in Form einer Eigenregistrierung, oder über den Waffenfachhandel durchgeführt werden.
Registrierungen beim Waffenfachhandel sind kostenpflichtig, Eigenregistrierungen sind kostenlos.
Für Schützenkompanien ergeben sich dadurch folgende Probleme
 Schützengewehre sind Vereinswaffen. Eine Registrierung ist derzeit jedoch nur auf eine Person und nicht auf den Verein möglich.
 Bei jedem Funktionärswechsel wird laut derzeit gültigem Recht eine mit Kosten verbundene Neu- bzw. Umregistrierung der Gewehre erforderlich.
 Aus dem Waffenregister ist derzeit nicht erkennbar welches Vereins- und welches Privatwaffen sind.
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien hat dem Bundesministerium für Inneres diese Probleme in Form von Anträgen und Lösungsvorschlägen übermittelt und um entsprechende Änderungen ersuch
Autor: BTSK Kanzlei
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