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Jungschützen Schießleistungsabzeichen
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 (c) BTSK
Was für die "Großen" die Schützenschnur ist, ist für den Nachwuchs diese Ansteckmedaille.

1. Zweck der Auszeichnung:
In Treue zur Schützentradition sollen auch die Jungschützen im Schießwesen ausgebildet werden.


2. Für besondere Leistungen wird das Jungschützen-Schießleistungsabzeichen
in Bronze, Silber und Gold verliehen. Die näheren Bestimmungen hiezu sind in den §§ 6 und 7 der JOF (Jungschützen – Organisation – Führung) angeführt.

Auszug aus der JOF (JungschützenOrganisationFührung)
(Beschluss des ao. Bundesausschusses vom 10. 10. 1999)

§ 6
Jungschützen-Schießleistungsabzeichen
(1) In Treue zur Schützentradition sollen auch die Jungschützen im Schießwesen ausgebildet werden.
(2) Für besondere Leistungen wird das Jungschützen-Schießleistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold verliehen.
(3) Für den Erwerb und das Tragen gelten die Bestimmungen der Schießordnung für den Erwerb der Schützenschnur mit nachfolgenden Abweichungen sinngemäß:
a. Schießstellung: stehend aufgelegt - liegend aufgelegt
b. Bedingung für den Erwerb das Jungschützen-Leistungsabzeichens:

Jungschützen, die dreimal die Bedingung für das Jungschützen-Schießleistungsabzeichen in Gold erfüllen, erhalten als besondere Auszeichnung auf dem Golden Jungschützen-Schießleistungsabzeichen einen geschliffenen Stein.

§ 7
Im übrigen gelten für die Organisation und die Führung der Jungschützen die Satzungen des Bundes der Tiroler Schützenkompanien und die vom Bundesausschuss
zur einheitlichen Organisation und Führung des Schützenwesens erlassenen Vorschriften sinngemäß.
 

Auszug aus der Schießordnung

Jungschützen-Schießleistungszeichen
Das Jungschützen-Schießleistungszeichen können Jungschützen und Jungmarketenderinnen zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr erwerben (nur Luftgewehr, siehe § 6)

 

Schießordnung 3/2009  ~ 120K
JOF (JungschützenOrganisationFührung) 1/2008 ~ 80K

Eingabe Jungschützen-Schießleistungsabzeichen ~ 250K

Autor: Röck Hartwig