Zweck der Auszeichnung:
1. Das Maximiliankreuz dient zur Auszeichnung von Schützen und Persönlichkeiten, die sich um die Zusammenarbeit der in der Alpenregion der Schützen vereinigten Schützenbünde und Länder in hervorragendem Maße verdient gemacht haben.
2. Das Maximiliankreuz wird über Antrag eines Regimentes, Bataillons (Bezirkes oder Talschaft), einer Kompanie oder eines Mitgliedes der Bundesleitung vom BTSK verliehen.
3. Über den Antrag auf Verleihung entscheidet die Bundesleitung. Sollen Angehörige eines anderen, in der Alpenregion der Schützen vereinigten Schützenbundes ausgezeichnet werden, ist von der Beschlussfassung mit diesem Schützenbund Kontakt aufzunehmen.
4. Die Überreichung von Insignie und Urkunde hat in feierlicher Weise durch den Landeskommandanten oder einem von ihm bestellten Vertreter nach Möglichkeit bei einer größeren Schützenveranstaltung zu erfolgen.
(Beschluss der Bundesversammlung vom 17. 3. 1979)
Richtlinien für die Vergabe von Verdienstmedaillen
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