Präambel:
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien (BTSK) hat Auszeichnungen geschaffen, um Kamerad(inn)en, Freunden und Gönnern Dank und Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen ausdrücken zu können. Mit dieser Würdigung werden persönlicher Einsatz, Bescheidenheit und stille Mitarbeit aber auch Mut und Treue für das Tiroler Schützenwesen hervorgehoben. Die Ehrungen sollen Dank und Anerkennung für vielfache ehrenamtliche Tätigkeit und den persönlichen Einsatz ausdrücken.
II. Verdienstmedaillen
(1) Zweck der Auszeichnungen:
Für besondere und außerordentliche Verdienste um das Tiroler Schützenwesen werden vom BTSK als Dank und Anerkennung „Verdienstmedaillen“ in Bronze, Silber und Gold verliehen. Für die Verleihung dieser Auszeichnungen ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Tiroler Schützenwesens maßgeblich. Dabei ist generell ein strenger Maßstab anzulegen.
„Bronzene Verdienstmedaille“
* Wegen langjähriger (mindestens 3 Funktionsperioden) verdienstvoller Tätigkeit als Kompaniefunktionär mit eigenverantwortlichen Aufgaben wie z.B. Kassier, Schriftführer, Chronist usw.
* Anträge sind begründet mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Verleihung mit den vorhergesehenen Formularenüber den zuständigen Bataillons-, Bezirks-, Talschafts- oder Regimentskommandanten an die Bundeskanzlei einzureichen.
* Eine Kompanie kann pro Jahr höchstens zwei Kandidaten einreichen.
* Über die Verleihung entscheidet die Bundesleitung oder ein von ihr beauftragtes Gremium, das aus den Viertelkommandanten und einem Mitglied der Bundesleitung besteht.
„Silberne Verdienstmedaille“
* Wegen langjähriger (mindestens 5 Funktionsperioden) verdienstvoller Tätigkeit als Kompaniefunktionär in einer führenden Position mit eigenverantwortlichen Aufgaben wie z.B. Hauptmann, Obmann oder deren Stellvertreter, oder für Funktionen, die über die Kompanie hinausgehen (z.B. im Bezirk, Bataillon, Regiment, Bund).
* Anträge sind begründet mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Verleihung mit den vorhergesehenen Formularen über den zuständigen Bataillons-, Bezirks-, Talschafts- oder Regimentskommandanten an die Bundeskanzlei einzureichen.
* Eine Kompanie kann pro Jahr nur einen Kandidaten einreichen.
* Über die Verleihung entscheidet die Bundesleitung oder ein von ihr beauftragtes Gremium, das aus den Viertelkommandanten und einem Mitglied der Bundesleitung besteht.

„Goldene Verdienstmedaille“
* Die „Goldene Verdienstmedaille“ als ranghöchste Auszeichnung des BTSK darf nur für besondere und außergewöhnliche Verdienste verliehen werden. Dabei ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Tiroler Schützenwesens maßgeblich.
* Als Voraussetzung ist eine langjährige verdienstvolle Tätigkeit als Funktionär des BTSK wie Kompanie-, Bataillons-, Bezirks-. Talschafts- oder Regimentskommandant oder deren Stellvertreter, Mitglied der Bundesleitung oder des Bundesausschusses usw. erforderlich.
* Der Begriff „langjährig“ hat bei Kompaniekommandanten mindestens 35 bis 40 „Dienstjahre“ als Funktionär zu betragen. Bei anderen Amtsträgern muss eine Mindestzeit von 3 (drei) Funktionsperioden vorliegen.
* Antragsberechtigt sind alle Kompanien, Bataillone, Bezirke oder Talschaften und Regimenter des BTSK. Die Anträge sind entsprechend zu formulieren und zu begründen. Nach Vorlage an das zuständige Bataillons-, Bezirks-, Talschafts- oder Regimentskommando ist der Antrag mit einer Stellungnahme der jeweiligen Viertelversammlung vorzulegen. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vorlage an den ao. Bundesausschuss.
* Mit Ausnahme des Schützenviertels Osttirol darf jedes Schützenviertel pro Jahr die Verleihung einer Goldene Verdienstmedaille beantragen. Dem Schützenviertel Osttirol steht derzeit aufgrund seiner geringeren Anzahl von Kompanien nur jedes zweite Jahr eine derartige Auszeichnung zu.
* Über die Verleihung entscheidet der außerordentliche Bundesausschuss mit einfacher Mehrheit.
(2) Die Bundesleitung ist berechtigt:
* Personen, die dem BTSK angehören, aufgrund einer besonderen bzw. hervorragenden Leistung für das gesamte Tiroler Schützenwesen (auch Einzelleistungen)
o nach Rücksprache mit dem zuständigen Bataillons(Bezirks)kommandanten
o die „Bronzene oder Silberne Verdienstmedaille“ zu verleihen;
* für Personen, die dem BTSK angehören, nach einstimmigen Beschluss Anträge an den ao. Bundesausschuss um Verleihung der „Goldenen Verdienstmedaille“ zu stellen;
* für Personen, die nicht dem BTSK angehören und für das Schützenwesen allgemein besondere Leistungen erbracht haben, nach einstimmigen Beschluss beim ao. Bundesausschuss einen Antrag auf Verleihung von Verdienstmedaillen (Gold, Silber, Bronze) einzubringen.
(3) Die vom Landeskommandanten und Bundesgeschäftsführer ausgefertigten Urkunden werden mit den Verdienstmedaillen gegen Kostenersatz an die Antragsteller weitergeleitet.
Richtlinien für die Vergabe von Verdienstmedaillen
Formular direkt zum Ausfüllen:
Eingabe Verdienste Bronze - interaktiv ~350K
Eingabe Verdienste Silber - interaktiv ~350K
Eingabe Verdienste Gold - interaktiv ~110K
Formular zum Drucken:
Eingabe Verdienste Bronze - Druck ~ 70K
Eingabe Verdienste Silber - Druck ~70K
Eingabe Verdienste Gold - Druck ~70K
