1. Zweck der Auszeichnung:
Das „Verdienstzeichen des BTSK“ dient zur Auszeichnung von langjährigen, besonders verdienstvollen Kommandanten in den Regimentern, Bataillonen (Bezirken oder Talschaften) und Kompanien des BTSK. Unter Langjährigkeit ist die Mindestgesamtzeit einer ausschließlichen (auch unterbrochenen) Kommandantentätigkeit von 20 Jahren zu verstehen.
Das „Verdienstzeichen“ des BTSK kann nur an Kommandanten im Hauptmanns- oder Majorsrang verliehen werden.
2. Einreichung und Verleihung der Auszeichnung:
* Das „Verdienstzeichen des BTSK“ wird über Antrag eines Regimentes, Bataillons (Bezirkes oder Talschaft) oder eines Mitgliedes der Bundesleitung verliehen.
* Der Antrag ist auf einem hiefür vorgesehenen Formblatt einzubringen. Über den Antrag auf Verleihung entscheidet die Bundesleitung.
* Die Überreichung von Insignie und Urkunde hat in feierlicher Weise durch den Landeskommandanten oder einem von ihm bestellten Vertreter nach Möglichkeit bei einer größeren Schützenveranstaltung zu erfolgen.
3. Tragweise der Auszeichnung:
Das „Verdienstzeichen“ des BTSK wird auf der rechten Seite des Trachtenrockes auf halber Brusthöhe getragen.
4. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
(Beschluss des Bundesausschusses vom 28. 3. 1987)
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