Bund der Tiroler Schützenkompanien    • Brixner Straße 1, 6.Stock    • A-6020 Innsbruck    
Email schreiben  |  Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Kontakt     
Entbürokratisierung erreicht: Eigenständige Verwaltung der Schützengewehre!
Druckansicht öffnen
 (c) Christina Manzl
Nach jahrelangen, intensiven Bemühungen - Beschluss im Nationalrat
Die jahrelangen Bemühungen des Bundes der Tiroler Schützenkompanien haben den Schützen, kurz vor Weihnachten, einen erfolgreichen Abschluss beschert: Das nun im Nationalrat beschlossene Deregulierungs- und Anpassungsgesetz bringt für Tirols Schützen große bürokratische Erleichterungen: Die rund 11.600 Gewehre, die in den 235 Schützenkompanien im Bundesland Tirol in Verwendung sind, können nun über den Bund der Tiroler Schützenkompanien eigenständig registriert und verwaltet werden! "Die seinerzeit am 1. Dezember 2013 durch uns vorgeschlagene Vorgehensweise wurde nun beschlossen!", freut sich Landeskommandant Major Mag. Fritz Tiefenthaler mit dem Bundeswaffenmeister Major Hans Eller und Leutnant HR Dr. Bernd Stampfer.

"Unzählige Besprechungen, Telefonate und seitenweise Anträge mit Begründungen führten schließlich zum Erfolg!", berichtet Landeskommandant Tiefenthaler erleichtert und hebt dabei auch die Kooperationsbereitschaft des Innenministeriums, sowie die guten Gespräche mit Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka hervor. "Und ich danke besonders den Nationalräten Hermann Gahr und Maximilian Unterrainer für die jahrelange Begleitung und Unterstützung, das Öffnen von Türen und ihren Rat. Ebenso gilt mein besonderer Dank unserem Landeshauptmann Günther Platter für sein Vertrauen und für seine große Hilfe."

Mit der nun beschlossenen Änderung wird die gesetzliche Grundlage für das elektronische Register geschaffen - und damit wird für die Schützen die Kategorie "Vereinswaffen" eingeführt. Meldungen an das zentrale Waffenregister müssen künftig nur mehr alle sechs Monate erfolgen, die Behörde und die Polizei erhalten Einsichtsrecht.

"Die eigenständige Verwaltung unserer Schützengewehre, die Führung eines eigenen Waffenregisters, ist nicht nur eine Vereinfachung und Entbürokratisierung. Es ist auch ein Vertrauensbeweis des Gesetzgebers gegenüber den Schützen!"
Landeskommandant Major Mag. Fritz Tiefenthaler

Eigenständigkeit heißt, dass der Bund der Tiroler Schützenkompanien gemäß des neu beschlosssenen § 33a im Waffengesetz ein eigenes Waffenregister einrichten darf und wird, in welchem die Schützengewehre der einzelnen Kompanien registriert und verwaltet werden. "Damit können wir wieder eigenständig Änderungen im Register jederzeit selbst durchführen und sind weder auf einen Waffenhändler noch auf eine Behörde angewiesen. Diese Vereinfachung spart Zeit und Geld!", erklärt der Landeskommandant. 

Auskünfte zu den "Vereinswaffen" sind jederzeit möglich und der jeweilige Waffenverantwortliche soll auch jederzeit Zugriff auf seine Waffendaten haben. Alle notwendigen Meldungen an die Waffenbehörden werden einheitlich vom Bund der Tiroler Schützenkompanien erledigt.

"Die Schützen haben eine jahrhundertealte Tradition, deren Pflege zum unverzichtbaren Brauchtum in Tirol gehört. Mit der neuen Regelung müssen die Schützen und die Schützenvereine keine weiteren bürokratischen Hemmnisse bewältigen, sondern erhalten unter Berücksichtigung des strengen Waffengesetzes in Österreich eine relativ einfache und unbürokratische Möglichkeit der Meldung, Registrierung und Kontrolle.", betont der Tiroler Nationalratsabgeordnete Hermann Gahr. 
Christina Manzl / Kalender 2017 / Zum Vergrößern auf das Bild klicken
Eigenständige Verwaltung der Schützengewehre - Freude über den Nationalratsbeschluss: Waffenmeister Major Hans Eller, Nationalrat Hermann Gahr, Landeskommandant Major Mag. Fritz Tiefenthaler, und Berater Leutnant HR Dr. Bernd Stampfer
Autor: Thomas Saurer
2771072