Offiziersausbildung Modul 2 Exerzierkurs Viertel Tirol Mitte, Schützenheim IBK-Wilten 2023
Zur allgemeinen Information:
Das Datenschutzrecht im Allgemeinen hat sich aktuell und inhaltlich nur wenig verändert. Durch die mit 28. Mai 2018 in Rechtskraft erwachsene EU Datenschutzgrundverordnung (ein EU-rechtliches Dokument, das direkte Rechtsgültigkeit erlangt, ohne dass zusätzliche nationale Bestimmungen erforderlich oder hinderlich sind) haben sich jedoch Verantwortlichkeit und die korrespondierenden Strafbestimmungen geändert. Dies bedeutet einerseits, dass die Verantwortlichen für die jeweilige Datenverarbeitung eben unmittelbar verantwortlich sind (!) für die Einhaltung aller Bestimmungen, unabhängig davon ob die Datenschutzbehörde tätig geworden ist. Andererseits wurden die Sanktion deutlich nach oben geschraubt; Verstöße können jetzt mit empfindlichen Geldstrafen verbunden sein.
Insbesondere möchten wir aber auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie des Bundes der Tiroler Schützenkompanien hinweisen. Zahlreiche Anpassungen in anderen Dokumenten basieren auf diesem, bereits sehr weit gediehener Entwurf.
Dieser Entwurf kann wichtige Orientierung geben. In Grundzügen ist der Bundesausschuss davon in Kenntnis gesetzt. Aus statutarischen Gründen kann ein Beschluss dazu erst im März 2019 erfolgen, die Richtung ist aber aufgrund bereits geltender Bestimmungen in den Statuten schon recht klar.
Einwilligungserklärungen für (volljährige) Mitglieder sowie für Kinder und Jugendliche in Schützenkompanien sind derzeit in Ausarbeitung. Sie werden zur Kenntnis gebracht, wenn alle notwendigen Abklärungen abgeschlossen sind.
Diese (oder ähnliche) Erklärungen sind von allen Mitgliedern einzuholen. Dies ist ein (inhaltlich und rechtlich umfassend abgeklärter) Vorschlag zu eurer Hilfestellung. Die Durchführung seitens der Kompanien ist aber wichtig. Die Verantwortung dazu liegt zur Gänze bei den Kompanien.
Für Neueintretende in die Kompanien sollten dies formalen Abklärungen bereits bei Aufnahme erledigt werden. Daher auch zwei Vorschläge für die Aufnahme in den Verein, einmal für Erwachsene und einmal für Kinder und Jugendliche.
Kurz vor Weihnachten wurde im INTRAnet (Mitgliederverwaltung) mit der Einholung der Verschwiegenheitserklärungen und Einwilligungen für jene Personen begonnen, die Im Rahmen der INTRAnet-Mitgliederverwaltung Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Diese Einwilligung ist von allen Berechtigten erforderlich, da sonst die Zugangsberechtigung nicht aufrecht bleiben kann.
Worauf ist nun in den Kompanien zu achten?
Auch nach wie vor gibt es keinen Grund zu übereilten Handlungen und Beschlüssen. Es ist viel besser abzuwarten, bis vom "Bund" alles fertig vorbereitet ist. Wir sind hier aber schon sehr weit gekommen.
Wenn von einer Kompanie die Daten nicht weitergegeben werden, besteht aktuell kein wirkliches Risiko, nicht mehr und nicht weniger als in all den Jahren davor.
Und noch eines: auch wenn nicht alle Informationen bis zu den Kompanien durchdringen (weil es gelegentlich auch an der Informationsübermittlung mangelt) - ein wenig Vertrauen ist in diesen Dingen schon angebracht.
Seit Beginn des letzten Jahres sind alle Gremien des BTSK informiert, der Fahrplan steht. Komplexe Dinge brauchen aber für ihre solide Erledigung auch ihre Zeit. In der Zwischenzeit haben sich die Dinge schon deutlich "entkrampft". Selbst die einschlägigen Rechtsberater sehen die Sache schon deutlich gelassener. Mittlerweile haben sich auch einige Erfordernisse von selbst erledigt. Zudem muss darauf verwisen werden, dass im Zusammenhang mitd en Datenschutz oft vergessen wird, dass die DSGVO nur ein Teil davon ist: gerade im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bildern spielen Urheberrecht, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetze, etc. eine viel wichtigere Rolle. Das wird man auch mit der ausgeklügeltsten Einwilligungserklärung nicht lösen.
Es sei daher auf die bisher im Bundesausschuss, in der Bundesversammlung und als Brief an die Kompanien veröffentlichten Unterlagen verwiesen - Links zum Nachlesen.
Die Einwilligungserklärungen der Mitglieder sind dabei ein Baustein und eher der letzte Schritt, um die Sache zum Abschluss zu bringen. Viel wichtiger ist es, die jeweiligen Rechtsgrundlagen innerhalb des BTSK und der Kompanien zu schaffen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten möglich und rechtlich gedeckt ist. Daran arbeiten wir, wie oben bereits beschrieben.
Die künftigen Schritte, die von jeder Schützenkompanie zu erledigen sind:
Wir empfehlen Euch aber noch etwas zuzuwarten, bis die letzten inhaltlichen Prüfungen erledigt, vor allem aber die Beschlüsse im o. Bundesausschuss am 09.03.2019 gefasst sind.
Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr zu erwarten, dass grundsätzliche Änderungen passieren.
Über fachkundige Anregungen und Ergänzungen zu den in diesem Rahmen kommunzierten Zwischenergebnissen freuen wir uns aber immer.
Das Datenschutzrecht im Allgemeinen hat sich aktuell und inhaltlich nur wenig verändert. Durch die mit 28. Mai 2018 in Rechtskraft erwachsene EU Datenschutzgrundverordnung (ein EU-rechtliches Dokument, das direkte Rechtsgültigkeit erlangt, ohne dass zusätzliche nationale Bestimmungen erforderlich oder hinderlich sind) haben sich jedoch Verantwortlichkeit und die korrespondierenden Strafbestimmungen geändert. Dies bedeutet einerseits, dass die Verantwortlichen für die jeweilige Datenverarbeitung eben unmittelbar verantwortlich sind (!) für die Einhaltung aller Bestimmungen, unabhängig davon ob die Datenschutzbehörde tätig geworden ist. Andererseits wurden die Sanktion deutlich nach oben geschraubt; Verstöße können jetzt mit empfindlichen Geldstrafen verbunden sein.
- Österreichisches Datenschutzgesetz (DSG) - konsolidierte Fassung vom 14.11.2018
- EU-DSGVO (Originaltext)
- Statuten des Bundes der Tiroler Schützenkompanien - v4.6 18-02-2019 - zu beschließen vom ordentlichen Bundesausschuss am 09.03.2019 und dann in der Bundesversammlung am 28.04.2019 (Uptdate 22.02.2019)
- Entwurf Geschäftsordnung der Bundesleitung - v1.5 18-02-2019 - zu beschließen von der Bundesleitung nach der Bundesversammlung (Uptdate 22.02.2019)
- Richtlinien für die Führung einer Schützenkompanie - v3.7 18-02-2019 - zu beschließen vom o. Bundesausschuss am 09.03.2019 (Uptdate 22.02.2019)
- Datenschutzrichtlinie des BTSK - v4.1 18-02-2019 - zu beschließen vom o. Bundesausschuss am 09.03.2019 (Uptdate 22.02.2019)
- Statuten der Jungschützen - v2.5 18-02-2019 - zu beschließen vom o. Bundesausschuss am 09.03.2019 (Uptdate 22.02.2019)
- Musterstatuten für Schützenkompanien mit Obmann - v1.6 18-02-2019 - zu beschließen vom o. Bundesausschuss am 09.03.2019 (Uptdate 22.02.2019)
- Musterstatuten für Schützenkompanien ohne Obmann - v1.6 18-02-2019 - zu beschließen vom o. Bundesausschuss am 09.03.2019 (Uptdate 22.02.2019)
- Schießordnung - betreffend DSGVO bei Schießveranstaltungen (BA 03/2019) - derzeit in Endphase der Ausarbeitung
Insbesondere möchten wir aber auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie des Bundes der Tiroler Schützenkompanien hinweisen. Zahlreiche Anpassungen in anderen Dokumenten basieren auf diesem, bereits sehr weit gediehener Entwurf.
Dieser Entwurf kann wichtige Orientierung geben. In Grundzügen ist der Bundesausschuss davon in Kenntnis gesetzt. Aus statutarischen Gründen kann ein Beschluss dazu erst im März 2019 erfolgen, die Richtung ist aber aufgrund bereits geltender Bestimmungen in den Statuten schon recht klar.
Einwilligungserklärungen für (volljährige) Mitglieder sowie für Kinder und Jugendliche in Schützenkompanien sind derzeit in Ausarbeitung. Sie werden zur Kenntnis gebracht, wenn alle notwendigen Abklärungen abgeschlossen sind.
Diese (oder ähnliche) Erklärungen sind von allen Mitgliedern einzuholen. Dies ist ein (inhaltlich und rechtlich umfassend abgeklärter) Vorschlag zu eurer Hilfestellung. Die Durchführung seitens der Kompanien ist aber wichtig. Die Verantwortung dazu liegt zur Gänze bei den Kompanien.
Für Neueintretende in die Kompanien sollten dies formalen Abklärungen bereits bei Aufnahme erledigt werden. Daher auch zwei Vorschläge für die Aufnahme in den Verein, einmal für Erwachsene und einmal für Kinder und Jugendliche.
- Einwilligungserklärung für Mitglieder in Schützenkompanien - v2.9 (Update 22.02.2019)
- Einwilligungserklärung für Kinder und jugendliche Mitglieder in Schützenkompanien - v2.9 (Update 22.02.2019)
- Aufnahmeformular in die Kompanie - v2.9 (Update 22.02.2019)
- Aufnahmeformular für Kinder und Jugendliche in die Kompanie - v2.9 (Update 22.02.2019)
Kurz vor Weihnachten wurde im INTRAnet (Mitgliederverwaltung) mit der Einholung der Verschwiegenheitserklärungen und Einwilligungen für jene Personen begonnen, die Im Rahmen der INTRAnet-Mitgliederverwaltung Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Diese Einwilligung ist von allen Berechtigten erforderlich, da sonst die Zugangsberechtigung nicht aufrecht bleiben kann.
Worauf ist nun in den Kompanien zu achten?
Auch nach wie vor gibt es keinen Grund zu übereilten Handlungen und Beschlüssen. Es ist viel besser abzuwarten, bis vom "Bund" alles fertig vorbereitet ist. Wir sind hier aber schon sehr weit gekommen.
Wenn von einer Kompanie die Daten nicht weitergegeben werden, besteht aktuell kein wirkliches Risiko, nicht mehr und nicht weniger als in all den Jahren davor.
Und noch eines: auch wenn nicht alle Informationen bis zu den Kompanien durchdringen (weil es gelegentlich auch an der Informationsübermittlung mangelt) - ein wenig Vertrauen ist in diesen Dingen schon angebracht.
Seit Beginn des letzten Jahres sind alle Gremien des BTSK informiert, der Fahrplan steht. Komplexe Dinge brauchen aber für ihre solide Erledigung auch ihre Zeit. In der Zwischenzeit haben sich die Dinge schon deutlich "entkrampft". Selbst die einschlägigen Rechtsberater sehen die Sache schon deutlich gelassener. Mittlerweile haben sich auch einige Erfordernisse von selbst erledigt. Zudem muss darauf verwisen werden, dass im Zusammenhang mitd en Datenschutz oft vergessen wird, dass die DSGVO nur ein Teil davon ist: gerade im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bildern spielen Urheberrecht, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetze, etc. eine viel wichtigere Rolle. Das wird man auch mit der ausgeklügeltsten Einwilligungserklärung nicht lösen.
Es sei daher auf die bisher im Bundesausschuss, in der Bundesversammlung und als Brief an die Kompanien veröffentlichten Unterlagen verwiesen - Links zum Nachlesen.
- DSGVO - Präsentation Aufgaben und Zeitplan - Bundesausschuss 17.03.2018
- EU-Datenschutzgrundverordnung - Erstinfomation - Bundesversammlung 29.04.2018
- Datenschutz im BTSK und die bevorstehenden Aufgaben - Informationsbrief an die Kompanien 07/2018
- DSGVO im BTSK - Stand der Dinge - Bundesausschuss 10.11.2018
Die Einwilligungserklärungen der Mitglieder sind dabei ein Baustein und eher der letzte Schritt, um die Sache zum Abschluss zu bringen. Viel wichtiger ist es, die jeweiligen Rechtsgrundlagen innerhalb des BTSK und der Kompanien zu schaffen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten möglich und rechtlich gedeckt ist. Daran arbeiten wir, wie oben bereits beschrieben.
Die künftigen Schritte, die von jeder Schützenkompanie zu erledigen sind:
Wir empfehlen Euch aber noch etwas zuzuwarten, bis die letzten inhaltlichen Prüfungen erledigt, vor allem aber die Beschlüsse im o. Bundesausschuss am 09.03.2019 gefasst sind.
Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr zu erwarten, dass grundsätzliche Änderungen passieren.
Über fachkundige Anregungen und Ergänzungen zu den in diesem Rahmen kommunzierten Zwischenergebnissen freuen wir uns aber immer.
- Abgabe einer Verschiegenheitserklärung für alle Zugangsberechtigten zur INTRAnet-Mitgliederverwaltung
(ist seit dem 15.12.2018 im Laufen / wird digital erledigt!)
- Änderung in den Kompanienstatuten (Empfehlung und Musterstatuten in Vorbereitung)
siehe nochmals:
Musterstatuten für Schützenkompanien mit Obmann - v1.6 18-02-2019 - zu beschließen vom o. Bundesausschuss am 09.03.2019 (Update 22.02.2019)
Musterstatuten für Schützenkompanien ohne Obmann - v1.6 18-02-2019 - zu beschließen vom o. Bundesausschuss am 09.03.2019 (Update 22.02.2019) - Erstellung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses auf Kompanieebene (Muster in Vorbereitung)
- Abschluss einer DV-Vereinbarung zwischen BTSK und Kompanie (Muster in Vorbereitung) bzw. bei Bedarf mit anderen Dienstleistern
- umfassende Information an die Kompaniemitglieder über den Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten in/duch die Kompanie (und BTSK)
bzw. über Rechtsgrundlagen dazu, insbesondere die Datenschutzrichtlinie des BTSK - Einholung der Einwilligungserklärung von allen Mitgliedern
Autor: Röck Hartwig