Tagesordnung:
- Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Totengedenken
- Genehmigung des Protokolls vom 23.02.2024 (wurde per Mail ausgeschickt)
- Bericht des Viertelkommandanten und der Funktionäre
- Kassabericht und Entlastung des Kassiers
- Installation von Pfarrer Martin Schmid als Viertelschützenkurat
- Landesschießen 2025
- 60 Jahre Schützenviertel Unterland – 2026
- Termine 2025/2026
- Ehrungen
- Abstimmung Wahlvorschlag für den Bundesschriftführer
- 12. Grußworte der Ehrengäste
- 13. Anträge und Allfälliges
Alle Viertelfunktionäre, Regiments. /Bataillonskommandanten, Hauptmänner, Obmänner und Delegierte des „Viertel Unterland“ werden gebeten verlässlich zu erscheinen oder einen Vertreter zu entsenden. Pro Kompanie können bis zu 3 Mitglieder (auch Marketenderinnen/Schützen) teilnehmen. In der Viertelversammlung sind Stimmberechtigt: Die Mitglieder des Viertelausschusses gem. § 11, der Regimentskommandant, die Bataillonskommandanten und je ein Vertreter der Mitgliedskompanien.
Anträge sind bis spätestens 12.02.2025 schriftlich (Poststempel 12.02.2025) von den Mitgliedskompanien (im Schützenviertel Unterland) per Post oder per Mail (mr.schachner@snw.at) beim Viertelkommandanten einzubringen. Später eingelangte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.