Tirol Lexikon

Jahreshauptversammlung des Schützenviertel Unterland

21. Februar 2025 20
-
23
Kurstraße 1, 6323 Bad Häring

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totengedenken
  3. Genehmigung des Protokolls vom 23.02.2024 (wurde per Mail ausgeschickt)
  4. Bericht des Viertelkommandanten und der Funktionäre
  5. Kassabericht und Entlastung des Kassiers
  6. Installation von Pfarrer Martin Schmid als Viertelschützenkurat
  7. Landesschießen 2025
  8. 60 Jahre Schützenviertel Unterland – 2026
  9. Termine 2025/2026
  10. Ehrungen
  11. Abstimmung Wahlvorschlag für den Bundesschriftführer
  12. 12. Grußworte der Ehrengäste
  13. 13. Anträge und Allfälliges

Alle Viertelfunktionäre, Regiments. /Bataillonskommandanten, Hauptmänner, Obmänner und Delegierte des „Viertel Unterland“ werden gebeten verlässlich zu erscheinen oder einen Vertreter zu entsenden. Pro Kompanie können bis zu 3 Mitglieder (auch Marketenderinnen/Schützen) teilnehmen. In der Viertelversammlung sind Stimmberechtigt: Die Mitglieder des Viertelausschusses gem. § 11, der Regimentskommandant, die Bataillonskommandanten und je ein Vertreter der Mitgliedskompanien.

Anträge sind bis spätestens 12.02.2025 schriftlich (Poststempel 12.02.2025) von den Mitgliedskompanien (im Schützenviertel Unterland) per Post oder per Mail (mr.schachner@snw.at) beim Viertelkommandanten einzubringen. Später eingelangte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

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